Rechtsanwaltskanzlei Mensing
Vorsprung durch Rechtsberatung im Werkvertragsrecht
Ob Regelung von Pflichten der Vertragsparteien, die Abnahme eines Werkes, die Mängelhaftung sowie die rechtlichen Möglichkeiten bei Vertragsstörungen oder -verletzungen: Unser Anwälte sind für Sie da. Schnelle Terminvergabe, individuelle Startegieentwicklung, präszise Bearbeitung Ihrer Anliegen – gerne auch in der Online-Rechtsberatung.
Mandantenstimme
„Sehr zu empfehlen – manchmal schwer am Telefon zu erreichen, aber so ist das, wenn man viel zu tun hat. Aber wer schreiben kann ist klar im Vorteil. Probleme werden zügig gelöst und gute, hilfreiche Tipps gegeben.“
Mandantenstimme
„Bis heute hat Frank Mensing oder einer seiner angestellten Kollegen jeden meiner Fälle gewonnen. Ich bin sehr zufrieden.“
Rechtsanwaltskanzlei Frank Mensing
Ihre Partner für Werkvertragsrecht: Anwaltskanzlei Mensing
Herzlich willkommen im Rechtsbereich „Werkvertragsrecht“ der Rechtsanwaltskanzei Mensing. Das Werkvertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Verträge, bei denen sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werkes (z.B. Bauwerk, Software, Gutachten) verpflichtet und der andere Vertragspartner (Auftraggeber) dafür eine vereinbarte Vergütung bezahlt.
Unser auf das Werkvertragsrecht spezialisiertes Anwaltsteam steht Ihnen bei der Gestaltung, Durchsetzung und Abwicklung von Werkverträgen mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwaltskanzlei Frank Mensing